Bei OS Elektro sorgen wir mit normgerechten Geräteprüfungen für Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit in Ihrem Unternehmen.
Die konkrete Umsetzung erfolgt nach anerkannten Normen und Regeln der Technik. Zusätzlich fordern die Suva und die EKAS-Richtlinien (z. B. EKAS 6508), dass Arbeitgeber nur sichere Arbeitsmittel einsetzen dürfen. Versicherungen berufen sich ebenfalls auf diese Normen, wenn es im Schadenfall um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht geht.
Mit einer professionellen Geräteprüfung sorgen Sie nicht nur für Rechtssicherheit, sondern schaffen auch wirtschaftliche Vorteile.
Vereinbaren Sie einen Rückruf.
Ausfälle werden frühzeitig erkannt und verhindert.
Mit der den Geräteprüfungen können Sie vorausschauend arbeiten und können ungeplanter Stillstände verhindern.
Senken Sie die Kosten in Ihrem Unternehmen durch längere Lebensdauer Ihrer Geräte.
Durch eine lückenlose Dokumentation Ihrer Geräte sorgen Sie für Rechtssicherheit im Schadenfall.
OS Elektro ist auf die Geräteprüfung in der Schweiz spezialisiert. Wir arbeiten mit modernsten Prüfgeräten, klaren Prozessen und dokumentieren alle Ergebnisse normkonform nach SNR EN 50699. Damit garantieren wir, dass Ihre Geräte sowohl den rechtlichen Anforderungen (NIV) als auch den technischen Vorgaben (SNR EN 50699 / EN 50678) entsprechen.
Bei OS Elektro verantwortet Thomas Vuille-dit-Bille den Bereich Geräteprüfung.
Dank seiner Erfahrung und Präzision stellen wir sicher, dass Ihre Geräteprüfung nicht nur den Vorschriften entspricht, sondern auch aktiv die Verfügbarkeit und Produktivität in Ihrem Betrieb unterstützt.
Für weitere Fragen und Informationen dürfen Sie gerne mit uns in Kontakt treten.
Im Grundsatz gilt: Alle elektrisch betriebenen Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmässig kontrolliert werden. Dazu zählen sowohl kleinere Geräte im Büro als auch komplexe Anlagen in der Industrie. Geprüft wird nach der Norm SN EN 50699 (SNG 482638), welche die Anforderungen für wiederkehrende Prüfungen klar definiert.
Beispiele für prüfpflichtige Geräte und Anlagen
Unser Prüfservice deckt sämtliche Bereiche ab, darunter:
Was schreibt die Norm konkret vor?
Die Norm SN EN 50699 verlangt, dass sämtliche elektrischen Betriebsmittel in regelmässigen Abständen überprüft werden. Das umfasst alles, was mit dem Niederspannungsnetz verbunden ist und im Arbeitsalltag zum Einsatz kommt.
So wird sichergestellt, dass Geräte und Anlagen nicht nur zuverlässig funktionieren, sondern auch den gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Arbeitsschutz entsprechen.
In der Schweiz besteht eine klare Vorgabe: Unternehmen, die elektrische Geräte im Betrieb einsetzen, müssen diese regelmässig prüfen lassen. Das betrifft sämtliche Arbeitsmittel, die am Niederspannungsnetz betrieben werden – von Bürocomputern über Kaffeemaschinen bis hin zu Elektrowerkzeugen. Der Hintergrund ist einfach: Nur wenn die Geräte kontrolliert werden, kann ihre sichere Verwendung für Mitarbeitende und die Umgebung garantiert werden.
Welche gesetzlichen Grundlagen greifen?
Die rechtliche Basis findet sich in der Verordnung SR 734.26, Art. 13 Abs. 1 und 2. Sie schreibt vor, dass elektrische Geräte nach festgelegten Normen überprüft werden müssen:
SN EN 50678: Prüfung nach einer Reparatur oder Instandsetzung
SN EN 50699: Wiederholungsprüfung von Geräten, verbindlich seit 2021
Wen betrifft die Pflicht?
Nahezu jede Branche ist betroffen – Arztpraxen ebenso wie Werkstätten, Hotels oder Banken. Auch in Gastronomie, Handwerk, Bürobetrieben oder beim Facility Management gilt die Geräteprüfung als fester Bestandteil der Arbeitssicherheit.
Verantwortung des Arbeitgebers
Das UVG verpflichtet Arbeitgeber dazu, sämtliche elektrischen Arbeitsmittel regelmässig kontrollieren zu lassen und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren. Als Standard wird dabei die Wiederholungsprüfung nach SN EN 50699 empfohlen, welche die alte Norm VDE 0701-0702 abgelöst hat.
Die gesetzlichen Vorgaben stützen sich auf NEV, VUV und SUVA. Ziel ist es, Unfälle, Ausfälle und Gefahrenquellen frühzeitig zu verhindern. Damit tragen Geräteprüfungen entscheidend zur Sicherheit, zur Betriebskontinuität und zur Rechtssicherheit im Unternehmen bei.
Eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist in verschiedenen Situationen vorgeschrieben. Sie muss immer dann erfolgen, wenn Geräte umgebaut oder repariert wurden, sowie in regelmässigen Abständen als Wiederholungsprüfung.
Wie oft muss geprüft werden?
Die Häufigkeit hängt stark davon ab, wo ein Gerät eingesetzt wird und wie intensiv es genutzt wird. Besonders strenge Vorgaben gelten für:
Hier gelten spezielle Normen und engere Intervalle.
Wer legt die Intervalle fest?
In der Praxis bestimmen die Betriebe die Prüfzyklen anhand von Herstellerangaben oder auf Basis einer eigenen Risikobeurteilung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Sicherheit der Geräte jederzeit den Anforderungen entspricht und Gefahren frühzeitig erkannt werden.
Die Durchführung von Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln ist nicht beliebig möglich, sondern klar geregelt. Grundsätzlich gilt: Nur qualifiziertes Fachpersonal darf Geräte nach einer Reparatur oder im Rahmen von Wiederholungsprüfungen kontrollieren.
Anforderungen an das Prüfpersonal
Elektrofachkräfte: Personen mit einer abgeschlossenen elektrotechnischen Ausbildung (z. B. Elektriker/in EFZ) oder einem Studium im Bereich Elektrotechnik sowie mehrjähriger praktischer Erfahrung. Sie verfügen über das Wissen, Risiken korrekt einzuschätzen und Gefahren durch Elektrizität zu vermeiden.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP): Mitarbeiter, die von einer Elektrofachkraft geschult und überwacht werden. Sie dürfen bestimmte Prüfungen selbstständig ausführen, solange ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichend sind.
Fachliche Betreuung
EUPs müssen stets durch eine Elektrofachkraft betreut werden. Sobald die Situation komplexer wird – etwa wenn zusätzliche Einzelprüfungen erforderlich sind, um die Sicherheit zu gewährleisten – ist zwingend eine Fachkraft hinzuzuziehen.
Unterschied zwischen Elektrofachkraft und EUP
Elektrofachkraft: Umfassend ausgebildet, befähigt Gefährdungen eigenständig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Massnahmen abzuleiten.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP): Besitzt durch gezielte Unterweisung genügend Wissen, um einfache Prüfungen unter Aufsicht sicher durchzuführen, jedoch ohne die volle Verantwortung einer Fachkraft.
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